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   BGH - XI ZR 67/12   

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BGH - XI ZR 67/12 (https://dejure.org/9999,91530)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Medienfonds Montranus 2: Widerruf eventuell noch möglich

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    MONTRANUS Medienfonds: Widerrufsbelehrungen der Helaba Dublin sind fehlerhaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 202/11

    Bankenhaftung aus Gewährung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung der

    Wie der XI. Senat des Bundesgerichtshofes - dies ist zwischen den Parteien unstreitig - in der mündlichen Verhandlung vom 18.12.2012 in der Sache XI ZR 67/12 ausgeführt habe, seien außergewöhnliche Steuervorteile vor allem in solchen Fällen zu bejahen, in denen ungewöhnlich hohe anfängliche Verlustzuweisungen zu verzeichnen seien.

    Die Beklagte hat jedenfalls die entsprechende, auf Äußerungen des XI. Zivilsenats in der mündlichen Verhandlung vom 18.12.2012 im Revisionsverfahren XI ZR 67/12 betreffend die Entscheidung des OLG München vom 17.01.2012 - 5 U 2167/11 - gestützte, Behauptung des Klägervertreters im Schriftsatz vom 08.01.2013 (dort S. 2 = Bl. 746) in seiner schriftsätzlichen Äußerung vom 16.04.2013 (dort S. 2 = Bl. 808) ausdrücklich bestätigt.

  • OLG Köln, 21.05.2013 - 13 U 219/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

    Dass der BGH dies ebenso sieht, ergibt sich aus den - dem Senat aus einem anderen Verfahren bekannten - Ausführungen des BGH in der mündlichen Verhandlung über die unter dem Az. XI ZR 67/12 anhängig gewesene Revision gegen das Urteil des OLG München vom 17.01.2012 (5 U 2167/11, zit. nach juris).

    Der BGH hat die Ausführungen des OLG München vollständig gebilligt, worauf die im dortigen Verfahren beklagte Bank die Revision in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH zurückgenommen hat (Beschluss v. 19.12.2012, XI ZR 67/12, n.v.).

  • LG Dortmund, 20.12.2013 - 3 O 35/13

    Beginn der Widerrufsfrist von Finanzierungsvertrag nur bei ordnungsgemäßer

    Die Kammer schließt sich den diesbezüglichen Ausführungen des OLG München in dessen zum I2-Fonds Nr. 158 ergangenen Urteil vom 17.01.2012 (Az.: 5 O 2167/11, zit. nach juris), das nach Rücknahme der Revision durch die hiesige Beklagte beim Bundesgerichtshof - XI ZR 67/12 - in Rechtskraft erwachsen ist, vollumfänglich an (ebenso: OLG Frankfurt/M., Urt. v. 08.02.2012 - 19 U 26/11 - BeckRS 2012, 07271, nachfolgend BGH - XI ZR 115/12 - OLG Stuttgart, Urt. v. 29.12.2011 - 6 U 79/11 - zit. nach juris, nachfolgend BGH - XI ZR 50/12 -).
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